Brot und Backwaren zählen zu den Lieblingsnahrungsmitteln der Schweizer:innen. Die grosse Mehrheit der Konsument:innen geht davon aus, dass das im Handel verkaufte Brot aus der Schweiz stammt. Das ist jedoch nicht immer der Fall, denn die Importzahlen von Back- und Konditoreiwaren sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Nachdem der Bundesrat und Parlament im Frühling 2021 der Einführung einer Deklarationspflicht des Herkunftslandes für Brote, Kleinbrote und Sandwichbrote zugestimmt haben, kommt jetzt noch mehr Transparenz in die Produktion und den Handel von Brot. Hierfür lanciert der VSB die neue Marke Schweizer Brot.
Dank der neuen Marke können Konsument:innen sich beim Einkaufen schneller orientieren und sich bewusst für einheimisches Brot entscheiden. Die neue Marke wird am 23. August 2021 lanciert. Die Produzent:innen und Verarbeiter:innen können die Marke nach einem Autorisierungsverfahren unter anderem auf den Verpackungen ihrer Brote, Kleinbrote und Sandwichbrote oder am Verkaufspunkt platzieren und so die Schweizer Herkunft und Verarbeitung ihrer Produkte einheitlich auszeichnen.
Für die Verwendung der Marke müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 80 Prozent der Rohstoffe müssen aus der Schweiz stammen, als Basis gilt mindestens Suisse Garantie-Qualität.
- Die Garantiemarke Suisse Garantie wird bis Ausgang Sammelstelle verwendet.
- Die Verarbeitung muss zu 100 Prozent in der Schweiz erfolgen.
- Der Produkteumfang gilt für: Brot (Normal-/Spezialbrot), Kleinbrot (z.B. Weggli, Gipfeli, Bürli, Semmeli, Nussbrötli) und Sandwichbrot.
Die Vorteile für Produzent:innen und Verarbeiter:innen
- Sie gewinnen einen zusätzlichen Pluspunkt im Kundenservice, weil die Sichtbarkeit der Produktherkunft für mehr Transparenz sorgt und den Endkonsument:innen eine bewusste Entscheidung für einheimische Produkte ermöglicht.
- Die Marke zeigt das Bekenntnis zur Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft, also zu Schweizer Getreide, Mehl und Brot. Dieses Engagement wird von den Endkonsument:innen geschätzt, sie weisen eine hohe Affinität zur Schweizer Herkunft auf.
- Die Marke stärkt das Vertrauen in die erstklassige Qualität der vertriebenen Produkte.
- Wer die Marke einsetzt, hilft mit, die Konsument:innen für Schweizer Brot und dessen Mehrwerte zu sensibilisieren.
Wer darf die Marke verwenden? Die Marke darf von den Mitgliedern des Vereins Schweizer Brot (VSB) und auf Antrag auch von Produzent:innen und Verarbeiter:innen ohne Mitgliedschaft für die Kennzeichnung und Bewerbung von Schweizer Brot eingesetzt werden.
So beantragt man die Markennutzung. Der Antrag zur Verwendung kann auf der Website des Vereins Schweizer Brot unter schweizerbrot.ch/markenlogo gestellt werden. Nach der Registrierung prüft der Verein Schweizer Brot den Antrag und autorisiert die Interessent:innen.
Im Interesse seiner Mitglieder betreibt der Verein Promotions- und Informationsarbeit zu Schweizer Brot und Backwaren, deren Verarbeitung und zum Getreideanbau. Seine Aufgabe ist es, Absatz und Konsum von Brot und damit verbunden den Verbrauch von Getreide und Mehl zu fördern. Seine Mitglieder sind der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV), der Dachverband Schweizerischer Müller (DSM), der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) sowie Akteur:innen des Schweizer Detailhandels.
(VSB, https://schweizerbrot.ch/)