Schon seit der Mensch Ackerbau betreibt, versucht er seine Nutzpflanzen zu verbessern. Innovationen haben die Pflanzenzüchtung stetig vorangebracht und bei Züchtungsbemühungen rückte immer mehr die Veränderung des pflanzlichen Erbgutes in den Fokus (6, 13). Mit der Gentechnik der 1990er-Jahre ist es möglich, sogar artfremdes genetisches Material stabil in Pflanzen einzubringen, doch sie spielt europaweit kaum noch eine Rolle: Teure Zulassungsverfahren und zu geringe gesellschaftliche Akzeptanz aufgrund von allgemeinem Misstrauen und Unklarheit bzgl. der gesundheitlichen Unbedenklichkeit (3, 6). Alternativ bringt die moderne Pflanzenzüchtung neue Sorten ohne die gentechnische Veränderung des Erbgutes hervor, aber die Analyse von Genen und deren Funktionen ist auch hier längst Standard geworden. So werden molekularbiologische oder statistische Hilfsmittel eingesetzt, um zum Beispiel Produktivität und Nährstoffgehalt zu steigern oder Wasser-, Düngemittel- und Pestizideinsatz zu verringern. Obwohl die moderne Pflanzenzüchtung immer präziser und gerichteter wird, dauert es noch 10 bis 15 Jahre, bis eine neue Sorte entsteht (13).
Die aktuellste Innovation
Die Genom-Editierung (7) ist ein Sammelbegriff für relativ neue molekularbiologische Methoden, mit denen zielgerichtete Genomveränderungen in verschiedensten Organismen erzeugt werden können. Sie könnte die Ziele der Pflanzenzüchtung schneller, günstiger und einfacher erreichen (7, 12). Seit 2013 sind weltweit viele Züchtungen durch Genom-Editierung entstanden (7, 12) mit Auswirkungen auf Qualität der erzeugten Produkte, nachhaltige Pflanzenproduktionssysteme und Pflanzenzüchtung. Genomveränderungen werden mit höchster Präzision erreicht und die Züchtungseffizienz wird stark erhöht (12). Angesichts der Möglichkeiten erscheint es plötzlich machbar, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts (Klimawandel, wachsende Bevölkerung) umweltschonend und nachhaltig zu begegnen (5, 11). Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sieht für die Schweizer Landwirtschaft und den Nahrungsmittelsektor (3) grosses Potenzial in der Genom-Editierung: Sie ist nicht allein in den Händen von grossen multinationalen Agrarkonzernen und eignet sich, um Sorten auf spezifische lokale Bedürfnisse anzupassen, dabei können auch KMU profitieren. Die Methode ist sogar mit biologischer Landwirtschaft vereinbar.
Genom-Editierung in rechtlicher Grauzone
In der Schweiz und der EU wird der bestehende Rechtsrahmen angesichts der rasanten technischen Entwicklung bald überholt sein, schätzt das BLW (3). Es muss geklärt werden, wie mit genom-editierten Organismen umgegangen werden soll. Sie ist zwar ein gentechnisches Verfahren (10), viele ihrer Erzeugnisse befinden sich jedoch in einer rechtlichen Grauzone. Das Gentechnikgesetz (8) definiert: «Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.» Mit der Technik ist es möglich, Mutationen in nur einem Basenpaar zu erzeugen, wie sie auch in der Natur vorkommen (12), somit verwischt die Grenze der Definition von GVO.
Eine erste Tendenz kam am 18. Januar 2018 vom Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofs. Er liess verlauten, dass durch Mutationen veränderte Organismen nicht unter die GVO- Direktive fallen, was auch für Genom-Editierung gilt. Mitgliedsstaaten stehe es unter der Voraussetzung der Beachtung übergeordneter Grundsätze des Unionrechts frei, Massnahmen zur Regulierung solcher Organismen zu erlassen (4, 12). In den USA werden Mutationen durch Genom-Editierung nicht speziell behandelt, sondern werden wie Mutagenese reguliert, also wie beispielsweise Sortenerzeugung durch Bestrahlung. Letztere Sorten werden hierzulande seit Jahrzehnten täglich verzehrt. Auf den US-Markt kommt schon bald genom-editierter Wachsmais mit höherem Stärkegehalt (11, 12). Die Schweiz übernimmt viel EURecht und könnte auch in diesem Fall, und Kennzeichnungspflicht, wird derzeit diskutiert.
Stimmen aus der Landwirtschafts- und Agrarbranche
Die Landwirtschafts- und Agrarbranche ist sehr interessiert an den Möglichkeiten, die die Genom-Editierung bietet. Laut Schweizer Bauernverband (SBV) besteht seitens der Landwirte jedoch Skepsis, weil schon die Gentechnik der ersten Generation ihre Versprechungen nicht gehalten habe. Durch sie seien kein nachhaltiger agronomischer Nutzen und kein Mehrverdienst entstanden. Bisherige transgene Pflanzen sind auf intensivierte Landwirtschaft mit Flächen von mehreren hundert Hektaren ausgelegt (durchschnittliche Betriebsgrösse in der Schweiz: 17 ha). Das BLW kam zu dem Schluss, «dass die gegenwärtigen grünen Biotechnologien ohne eine auf den Kontext und die Problemstellungen der Schweizer Agrarsysteme zugeschnittene Weiterentwicklung, welche die Bedürfnisse der Landwirte mit den Anforderungen der Konsumenten auf einen Nenner bringt, in der Schweiz wenig zukunftsfähig sind». (3, 11).
Laut SBV wolle man durch Verwendung von genom-editierten Sorten auch keine neuen Abhängigkeiten eingehen und keine Abstriche in der Wertschöpfung machen. Würden diese Sorten patentierbar, so fielen schon bei der Züchtung Lizenzgebühren an, im Gegensatz zum bisherigen Sortenschutz, einem Open-Source-System mit freier Verfügbarkeit genetischer Ressourcen. Daher spricht sich der SBV gegen Biopatente und für den Erhalt des Sortenschutzes als Schutzregime für geistiges Eigentum aus. Er erhofft sich staatliche Forschung zur Genom-Editierung und Sorten mit breiter Vielfalt, die nicht lediglich kommer- ziellen Interessen genügen. Eine zu strenge Regulierung, hätte den Nachteil, dass Schweizer Landwirten vielleicht bald keine neuen Sorten mehr zur Verfügung stehen (11).
Für Verarbeiter stellt sich die Frage, wie der Umgang mit genom-editierten Rohwaren künftig festgelegt wird. Um GVO-frei zu produzieren, müsste beim Import von Rohprodukten für Lebens- und Futtermittel eine Warenflusstrennung und Rückverfolgbarkeit zurück bis zum Anbau der zugelassenen Sorte im Herkunftsland erfolgen. Die Rückverfolgbarkeit genom-editierter Erzeugnisse ist allerdings problematisch, weil sich das Endprodukt nicht von herkömmlich gezüchteten Pflanzen unterscheidet und keine fremden DNS- Sequenzen nachweisbar sind (3, 10). Unter diesen Voraussetzungen ist die kontrollierte GVO-freie Produktion in der Schweiz preislich und logistisch kaum umsetzbar. Möglich wäre Wahl- freiheit seitens Produzenten (Sorten/Saatgut, Anbaumethoden und Vermarktung) und Konsumenten (Produkt, Anbaumethode/Label, Region und Ver- arbeitung), aber es wäre schwierig, den Überblick über einen entsprechend zersplitterten Markt zu behalten. Lang- fristig könnte die Differenzierung zwischen «mit» und «ohne artfremde Genomanteile» praktikabler sein (5).
Konsumentenakzeptanz
Aus Sicht des Detailhandels und des SBV ist der freiwillige Verzicht auf GVO in der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft weitgehend unumstritten und von den Konsumenten ge- wünscht (9). Je nach Regulierung machen genom-editierte Erzeugnisse eine Neu- verhandlung zwischen Agrar-/Ernährungswirtschaft und den Konsumenten notwendig. Detailhandel und SBV sind sich einig, dass sowohl Bauern als auch Konsumenten Transparenz, Glaub- würdigkeit und Wahlfreiheit geboten werden müsse, um das Vertrauen zu halten und Imageschäden abzuwenden (5, 9, 11). Die dafür notwendige Deklaration und Kennzeichnung ist ohne Kontrollmöglichkeit jedoch schwierig umzusetzen (9). Eine Studie von Sozialwissenschaftlern der Universität Zürich zum Konsumentenverhalten bei Wahl- freiheit hat gezeigt, dass Sorgen um die Akzeptanz unberechtigt sein könnten: Es wurden in der Schweiz konventionelle, gentechnisch veränderte und Bio-Maisbrote an über 3000 Konsumenten verkauft, die Fragebögen dazu ausfüllen sollten. Die Ergebnisse verblüffen: Es gab kaum negative Reaktionen. 20 Prozent kauften mindestens ein Gentechbrot, auch wenn es gleich teuer war wie die Bio-Variante. Für den Kaufentscheid waren der Verkäufer, die Grösse und das Aussehen des Brotes wichtiger als der Brottyp (1, 2). Die Unterschiede zwischen Beurteilungskriterien am Marktstand und Meinungen bei Umfragen zum Thema GVO lassen sich damit erklären, dass Konsumenten bei der moralischen Urteilsbildung momentan grösstenteils fremdbestimmt sind und kaum Kontaktmöglichkeiten mit Gentech-Lebensmitteln haben. Hinzu kommen Ängste vor wirt- schaftlichem und technischem Wandel. Diesen könnte man mit Pilotprojekten begegnen, die konkrete Erfahrungen ermöglichen und informieren, da es in der Schweizer Bevölkerung ein grosses Interesse an einer nachhaltig pro- duzierenden, marktorientierten Schweizer Landwirtschaft gibt (1, 2, 5).
Ausblick
Es wird klar, dass neu über gentechnische Ansätze nachgedacht und mit den Altlasten der Gentechnik der ersten Generation aufgeräumt werden muss. Den agronomischen und sozioökonomischen Nutzen der Genom- Editierung in den Fokus zu legen, liegt im gesellschaftlichen Interesse. Die Bevölkerung könnte davon überzeugt werden, indem Umwelt- und Ressourcenaspekte in den Vordergrund gestellt und die Erwartungshaltung im Austausch mit den Konsumenten abgeholt werden. Das wird zum einen erreicht, indem Produkte gekennzeichnet und Kunden gut informiert werden und zum anderen, indem auf Wunsch gezielt Produkteigenschaften verbessert werden. Die nächsten Jahre werden Klarheit bringen: Je nach Einstufung werden Reaktionen aus dem Agro-Food-Bereich und dem Detailhandel folgen, die sich trotz Vorbehalten schon jetzt Gedanken über konstruktive Wege machen, um mit Sorten aus der Genom-Editierung umzugehen (11).
Meilensteine der Pflanzenzüchtung (13)
Quellenverzeichnis
1. Aerni, P. (1. Februar 2018): «Wie reagieren Konsumenten auf Nahrungsmittel, die mit Genom-Editierung entwickelt wurden?», Center for Corporate Responsibility & Sustainability, Universität Zürich, Vortrag im Rahmen der Tagung «Copy&Paste» von SVIAL asiat, SGLWT und Swiss Food Research, Technopark, Zürich, Schweiz
2. Aerni, P., Scholderer, J., Ermen, D. (2011): How would Swiss consumers decide if they had freedom of choice? Evidence from a field study with organic, conventional and GM corn bread. In: Food Policy 36: 830-838
3. Bundesamt für Landwirtschaft (12.09.2016): Bericht zu Kosten-Nutzen von gentechnisch veränderten Pflanzen
4. Court of Justice of the European Union (18.01,2018): Press Release No 04/18, Luxemburg
5. Eberhard, P. (1. Februar 2018): «Neue Pflanzenzüchtungsmethoden aus Sicht der Verarbeiter», Fenaco Genossenschaft, Vortrag im Rahmen der Tagung «Copy&Paste» von SVIAL asiat, SGLWT und Swiss Food Research, Technopark, Zürich, Schweiz
6. Gemeinschaft zur Förderung von Pflanzeninnovationen e.V. (GFPi, Hrsg.) (2017): Geschäftsbericht 2017
7. Gent, R. (2017): «Genome Editing: Hype oder schon Realität?», Vortragsfolien vom Saatguthandelstag, Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie, Deutschland
8. Gentechnikgesetz (GTG, SR 814.91, Stand 01.01.2018), Kapitel 1, Allgemeine Bestimmungen, Artikel 5, Paragraf 2)
9. Hofer, S. (1. Februar 2018): «Genom-Editierung im Agro-Food-Bereich – Konsumentenakzeptanz entscheidend», Coop, IG Detailhandel Schweiz, Vortrag im Rahmen der Tagung «Copy&Paste» von SVIAL asiat, SGLWT und Swiss Food Research, Technopark, Zürich, Schweiz
10. Schönenberger, N. (1. Februar 2018): «Bergen die neuen Züchtungen Risiken», Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit, Vortrag im Rahmen der Tagung «Copy&Paste» von SVIAL asiat, SGLWT und Swiss Food Research, Technopark, Zürich, Schweiz
11. Steiner, B. (1. Februar 2018): «Nahrungsmittelproduktion im Zeitalter der Genom-Editierung», Schweizer Bauernverband, Vortrag im Rahmen der Tagung «Copy&Paste» von SVIAL asiat, SGLWT und Swiss Food Research, Technopark, Zürich, Schweiz
12. Studer, B. (1. Februar 2018): «Was ist Genom-Editierung und was kann die Methode?», Professor für Molekulare Pflanzenzüchtung, ETH Zürich, Vortrag im Rahmen der Tagung «Copy&Paste» von SVIAL asiat, SGLWT und Swiss Food Research, Technopark, Zürich, Schweiz
13. www.die-pflanzenzuechter.de/innovation.html, 26. Februar 2018